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Mehr Rechtssicherheit bei Sterbehilfe: Forschende legen neuen Gesetzentwurf vor

Obwohl die Beihilfe zum Suizid in Deutschland erlaubt ist, fehlen an vielen Stellen eindeutige und konsistente gesetzliche Regeln. Mit einem neuen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe wollen Jurist*innen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU), der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universität Augsburg diese Lücke schließen. Der Entwurf berücksichtigt aktuelle Debatten und Entwicklungen zum Thema, bildet den derzeitigen Rechtsstand ab und soll so auch Orientierung für Betroffene und medizinisches Personal bieten. Der Gesetzesvorschlag mit Erläuterungen ist als Buch im Verlag Mohr Siebeck erschienen.

Mit ihrem neuen Entwurf knüpfen die Rechtswissenschaftler*innen an eine Arbeit aus dem Jahr 2021 an. Damals hatten sie einen ersten Gesetzentwurf zum Thema vorgelegt. Der aktuelle Entwurf berücksichtigt weiterhin die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben ein hinreichender Raum zur Entfaltung und Ausübung belassen bleiben muss. Zugleich sei er als Mittel der Suizidprävention zu verstehen, die mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben untrennbar verbunden ist. Dabei beschränke sich der Regelungsvorschlag nicht auf die Assistenz zum Suizid, verstehe sich also nicht als eine Art „Reparaturgesetz“ für den nichtig erklärten Paragraphen 217 StGB. Zur Umsetzung werde eine umfassende und zugleich in sich stimmige Regelung zur Selbstbestimmung am Lebensende vorgeschlagen.

Die zweite Auflage greift Fragen auf, die seit der ersten Fassung von 2021 durch neue Gerichtsentscheidungen und gesellschaftliche Entwicklungen an Bedeutung gewonnen haben: Dürfen kirchliche Träger von Pflegeheimen und Krankenhäusern den assistierten Suizid in ihren Einrichtungen verweigern? Können Strafgefangene Suizidhilfe in Anspruch nehmen? Hinzu kommen eine Regelung zum Behandlungsabbruch bei Minderjährigen sowie die Berücksichtigung neuer technischer Mittel. Auch der rechtsvergleichende Blick wurde aktualisiert, da inzwischen mehrere Länder die aktive Sterbehilfe erlaubt haben, die in Deutschland bislang verboten ist. Da der Vorschlag als Gesetzentwurf gestaltet ist, könnte dieser laut Autor*innen direkt zur Diskussion in den Bundestag eingebracht werden.

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