Mehr Rechtssicherheit bei Sterbehilfe: Forschende legen neuen Gesetzentwurf vor
Mit ihrem neuen Entwurf knüpfen die Rechtswissenschaftler*innen an eine Arbeit aus dem Jahr 2021 an. Damals hatten sie einen ersten Gesetzentwurf zum Thema vorgelegt. Der aktuelle Entwurf berücksichtigt weiterhin die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben ein hinreichender Raum zur Entfaltung und Ausübung belassen bleiben muss. Zugleich sei er als Mittel der Suizidprävention zu verstehen, die mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben untrennbar verbunden ist. Dabei beschränke sich der Regelungsvorschlag nicht auf die Assistenz zum Suizid, verstehe sich also nicht als eine Art „Reparaturgesetz“ für den nichtig erklärten Paragraphen 217 StGB. Zur Umsetzung werde eine umfassende und zugleich in sich stimmige Regelung zur Selbstbestimmung am Lebensende vorgeschlagen.
Die zweite Auflage greift Fragen auf, die seit der ersten Fassung von 2021 durch neue Gerichtsentscheidungen und gesellschaftliche Entwicklungen an Bedeutung gewonnen haben: Dürfen kirchliche Träger von Pflegeheimen und Krankenhäusern den assistierten Suizid in ihren Einrichtungen verweigern? Können Strafgefangene Suizidhilfe in Anspruch nehmen? Hinzu kommen eine Regelung zum Behandlungsabbruch bei Minderjährigen sowie die Berücksichtigung neuer technischer Mittel. Auch der rechtsvergleichende Blick wurde aktualisiert, da inzwischen mehrere Länder die aktive Sterbehilfe erlaubt haben, die in Deutschland bislang verboten ist. Da der Vorschlag als Gesetzentwurf gestaltet ist, könnte dieser laut Autor*innen direkt zur Diskussion in den Bundestag eingebracht werden.