Mehr Menschen mit Behinderung im Rheinland nutzen das Persönliche Budget

Wie der Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) mitteilt, ist die Zahl der Nutzer*innen des Persönlichen Budgets bei den Leistungen der Eingliederungshilfe im Zuständigkeitsbereich des LVR zwischen 2018 und 2020 um 43 Prozent auf insgesamt 1.913 Leistungsberechtigte angestiegen. Ein Großteil dieser Steigerung gehe allerdings auf Einmaleffekte aufgrund von Zuständigkeitsänderungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zurück. Rechnet man diese heraus, beträgt der Anstieg rund 13 Prozent. Ende 2020 erhielten im Rheinland rund 62.000 Leistungsberechtigte ambulante und stationäre Wohnhilfen. Somit nutzen davon rund drei Prozent die Leistungsform des Persönlichen Budgets.

Das Persönliche Budget ist ein großer Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit und wird überdurchschnittlich stark von jüngeren Leistungsberechtigten und Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung genutzt. In Bezug auf das Geschlechterverhältnis ist die Verteilung ausgewogen: 50 Prozent der Leistungsberechtigten mit Persönlichem Budget sind Frauen, 50 Prozent Männer. Genutzt wird das Persönliche Budget nahezu vollständig für Leistungen der sozialen Teilhabe (Wohnleistungen und Tagesstruktur). Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget.

Der LVR informiert Interessierte zum Persönlichen Budget und berät auch bei der Antragstellung. Mehr Informationen unter www.persoenliches-budget.lvr.de