Landschaftsverband Rheinland (LVR): Ab sofort Online-Antrag für Leistungen der Eingliederungshilfe

Derzeit erhalten rund 115.000 Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Rheinland Leistungen der Eingliederungshilfe durch den LVR. Eingliederungshilfe umfasst grundsätzlich alle Leistungen, die dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt am Leben teilhaben können – von der Assistenz im Alltag, der Frühförderung über die Teilhabe an Arbeit wie zum Beispiel in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder durch das Budget für Arbeit bis hin zur Freizeitassistenz, Hochschulhilfe oder Hilfsmittel.

Beim LVR können ab sofort Anträge für erwachsene Menschen mit einer wesentlichen Behinderung sowie für Kinder mit (drohender) Behinderung bis Schuleintritt online beantragt werden. Mit diesem Online-Antrag setzt der LVR ein Ziel des bundesweiten Onlinezugangsgesetzes um. Auf www.beratungskompass.lvr.de sind unter dem Menüpunkt „Anträge“ alle Informationen dazu verfügbar. Eine Formularnavigation erleichtert das Ausfüllen und gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags, wie zum Beispiel bei der elektronischen Identifizierung mittels des neuen Personalausweises. Auch Sorgeberechtigte von Kindern mit (drohender) Behinderung finden dort den Antrag auf heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung und der Frühförderung bis zum Schuleintritt.

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