Kritik an geplanter Neustrukturierung der Patientenberatung
Die geplante Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) stößt bei Sozialverbänden auf Kritik, das wurde bei der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben deutlich. Mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als dem wesentlichen Geldgeber sei die Unabhängigkeit der Beratung nicht gewährleistet, erklärten die Sozialverbände in einer Anhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Auch die GKV selbst lehnt ein solches Finanzierungsmodell ab und spricht von einem Konstruktionsfehler.
Die UPD soll dem Entwurf zufolge neu strukturiert und in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Der GKV-Spitzenverband und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei sieben Prozent liegen. Der VdK befürwortet die Stiftungslösung, sieht aber die Rolle der GKV kritisch. Mit der GKV als Geldgeberin und Stifterin sei die Unabhängigkeit nicht gewährleistet. Die UPD berate viele Menschen in Anliegen, die GKV-Leistungen beträfen, häufig gehe es um Ansprüche gegenüber Kostenträgern. Es sei widersinnig, eine Beratung zu schaffen, die durch einen Akteur finanziert werde, gegen den sich ein Großteil der Beratungsvorgänge richte. Der VdK sprach sich dafür aus, die UPD aus Steuermitteln zu finanzieren. Ähnlich argumentierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der ebenfalls für eine Finanzierung aus Steuermitteln plädierte, um die Unabhängigkeit der Stiftung zu gewährleisten. Zudem bedürfe es für die Stiftungsarbeit zwingend einer Trennung in strategische Steuerung und operative Umsetzung sowie einer Anbindung der Patientenorganisationen an den Stiftungsvorstand.
Für den Einzelsachverständige Rolf Rosenbrock ist die Finanzierung durch die GKV mit einem Zuschuss der PKV sachgerecht, weil Information und Beratung unzweifelhaft zum Leistungsumfang einer sozialen Krankenversicherung gehörten. Der Gesundheitsforscher geht davon aus, dass die Stiftungskonstruktion geeignet ist, ein unabhängiges, staatsfernes und dauerhaftes Informations- und Beratungsangebot zu gewährleisten.
Gesetzentwurf und den Stellungnahmen der Verbände und Sachverständigen