Krankenhausreform weiterhin auf einem Auge blind: Sozialdienste müssen endlich angemessen berücksichtigt werden!

Anlässlich der ersten Lesung zum Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) hat die DVSG in einer Pressemitteilung kritisiert, dass entgegen der Empfehlung der Krankenhaus-Kommission der Sozialdienst auch weiterhin nicht als Qualitätsmerkmal im Gesetzentwurf vorgesehen wird.

In Sozialdiensten im Krankenhaus leisten Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen unter anderem im Rahmen des multiprofessionellen Entlassmanagements hochkomplexe Beratungs- und Koordinierungsarbeit. Darüber hinaus beraten Fachkräfte der Sozialen Arbeit Patient*innen zur sozialen Sicherung und fördern die Stärkung persönlicher und sozialer Ressourcen. Nach wie vor werden sie jedoch im KHAG mit keiner Silbe benannt. Ulrike Kramer, 2. Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG), kritisiert: „Es ist ein Skandal, dass die Politik im Rahmen der Krankenhausreform eine wesentliche Berufsgruppe völlig außeracht lässt. Entgegen der Empfehlung der Krankenhaus-Kommission wird der Sozialdienst auch im KHAG weiterhin nicht als Qualitätsmerkmal vorgesehen.“ Kramer fordert: „Sozialdienste müssen als Mindestanforderung an die Struktur- und Prozessqualität im Rahmen der sächlichen und personellen Ausstattung für alle Leistungsgruppen verankert werden.“

zur Pressemitteilung der DVSG