Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisiert drohende Verschlechterungen für Kinder und Jugendliche mit Sinnesbehinderungen
Aus Anlass der heutigen Anhörung beim Bundesfamilienministerium zum Referentenentwurf eines Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) befürchtet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) massive Nachteile für blinde Kinder. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass für alle Familien mit Unterstützungsbedarf künftig die Jugendämter zuständig sein sollen , unabhängig davon, ob ein Kind behindert ist oder nicht. Hilfen zur Erziehung, die sich an die Eltern richten, und behinderungsspezifische Leistungen der Eingliederungshilfe für die Kinder werden enger verzahnt und die Eingliederungshilfe selbst wird neu geregelt.
„Mehr Inklusion im Sozialleistungssystem ist gut, aber behinderte Kinder dürfen nicht schlechter gestellt werden als bisher“, kommentiert DBSV-Justiziarin Christiane Möller den Referentenentwurf des Gesetzes. Für Menschen mit Behinderung gilt das Benachteiligungsverbot, sie haben einen Rechtsanspruch auf individuell benötigte Leistungen, um ihre Selbstbestimmung und ihre gleichberechtigte Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu fördern. Dazu Möller: „Die übergreifenden Spielregeln des Teilhaberechts müssen so unmissverständlich im Gesetz festgehalten werden, dass sie von den Mitarbeitenden in den Jugendämtern nachvollzogen und angewendet werden können. Das ist bisher nicht der Fall.“
Der DBSV befürchtet zudem, dass die kleine Gruppe blinder, sehbehinderter und taubblinder junger Menschen durch den Wechsel der Zuständigkeit zu den Jugendämtern unter die Räder kommt: Den Jugendämtern fehlten die entsprechenden Netzwerke und Konzepte, wie die nötige Kompetenz zu den Förderbedarfen von sehbehinderten, blinden oder taubblinden Kindern in Windeseile aufgebaut und trotz kleiner Fallzahlen erhalten werden kann.
Der DBSV setzt sich für deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf ein und hat dazu in einer Stellungnahme entsprechende Vorschläge unterbreitet.