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Hohe Ausgabenzuwächse für psychiatrische Behandlungen

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion geht hervor, dass die Ausgaben für stationäre psychiatrische Behandlungen sich in den vergangenen zehn Jahren sehr dynamisch entwickelt haben. Im Zeitraum von 2015 bis 2025 seien die Ausgaben jährlich um rund 6,1 Prozent gestiegen. Sie lägen damit über den Gesamtausgaben (plus 5,1 Prozent) sowie oberhalb der beitragspflichtigen Einnahmen (plus 4,3 Prozent).

Seit 2023 ist den Angaben zufolge ein besonders dynamisches Wachstum mit Steigerungsraten von rund zwölf Prozent (2023), rund neun Prozent (2024) und rund zwölf Prozent (2025) zu beobachten. Maßgeblich für die Entwicklung sei die Preiskomponente. Die Anzahl der voll- und teilstationären Behandlungsfälle sei seit 2019 konstant und habe 2025 bei rund 0,98 Millionen Fällen gelegen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werde nun für alle Leistungsbereiche eine Begrenzung der Vergütungsanstiege auf die jeweilige Grundlohnrate (Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied) als Obergrenze festgesetzt. In der stationären psychiatrischen Versorgung gehe diese Regelung mit einer Rückkehr zur anteiligen Refinanzierung von Tarifsteigerungen von 50 Prozent einher. Ergänzend sei eine Rückzahlungsverpflichtung bei fehlender Besetzung von Personalstellen vorgesehen, heißt es in der Antwort.

zur Kleinen Anfrage “Reformbedarf in der psychiatrischen Versorgung” der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
zur Antwort der Bundesregierung