Handreichung zur Umsetzung des Anspruchs auf Begleitung im Krankenhaus

Ab dem 01. November 2022 können sich Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen begleiten lassen, wenn dies behinderungsbedingt erforderlich ist. Vertraute Bezugspersonen können dabei auch professionelle Unterstützer*innen sein, die ihnen gegenüber bereits im Alltag Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, wie z. B. Mitarbeitende von besonderen Wohnformen oder Diensten der Eingliederungshilfe. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben eine Handreichung erarbeitet, um Leistungsberechtigte und ihre Vertreter*innen sowie Leistungserbringer und Leistungsträger bei der Umsetzung des neuen Anspruchs zu unterstützen.

Die Handreichung gibt den derzeitigen Diskussionsstand der Fachverbände für Menschen mit Behinderung wieder und zeigt Probleme und Lösungsmöglichkeiten aus deren Sicht auf.

Die Handreichung steht Online zum Download zur Verfügung