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Gesetzentwurf zur Stärkung psychosozialer Prozessbegleitung

Das Vorhaben der Bundesregierung, die Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung zu stärken, stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (21/6214) wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag begrüßt, wenngleich vereinzelt noch Ergänzungen und Klarstellungen gefordert wurden.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung - insbesondere in Paragraf 406g der Strafprozessordnung (StPO) und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) - überarbeitet werden. So soll laut Bundesregierung ermöglicht werden, dass das Angebot besser angenommen wird und flächendeckend erhalten bleibt. Dabei solle insbesondere für minderjährige Verletzte der Zugang zu dieser Form der Unterstützung erleichtert werden. Ferner soll Verletzten von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen, die diese Form der nicht-rechtlichen Unterstützung besonders benötigten und bisher noch keinen Anspruch darauf hätten, die Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden.

Bei der Anhörung begrüßte unter anderem Stefanie Walter vom Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung den Gesetzentwurf „in weiten Teilen“. Sie beschrieb das Ideal, dass eine psychosoziale Prozessbegleitung sogar schon vor Erstattung der Anzeige und dann über das gesamte Verfahren hinweg erfolgt. „Leider sind wir davon weit entfernt“, urteilte sie. In der Praxis sei die psychosoziale Prozessbegleitung „noch immer ein bisschen ein Fremdkörper in der Justiz“. Ein Problem sei, dass Informationen die Geschädigten erreichten, nicht aber im gleichen Verlauf die Prozessbegleitung. Informationen, die die Justiz verschickt, müssten daher auch gleichzeitig der psychosozialen Prozessbegleitung zugehen, verlangte sie. Nur so könne eine durchgehende Begleitung sichergestellt werden. Walter sprach sich zudem dafür aus, dass alle Menschen, die Opfer von Straftaten werden, ein Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung mit Beiordnung bekommen. Eine Hierarchisierung der Opfer vorzunehmen sei „nicht sinnstiftend“.

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