Gemeinsamer Bundesausschuss legt Basis für neues Online-Portal für Qualitätsergebnisse aus der ambulanten Versorgung
Der Gesetzgeber hatte den G-BA beauftragt, in einer eigenen Richtlinie Details zu Inhalt, Art, Umfang und Verfahren zu regeln, um in der ambulanten Versorgung Transparenz zu fördern und die Qualität zu sichern. Die neue Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz gemäß § 136a Abs. 6 SGB V (QbT-RL) wurde am 16. Januar 2025 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Auf der Grundlage der Richtlinie sollen Qualitätsergebnisse aus der ambulanten Versorgung für Verbraucher*innen aufbereitet und zu veröffentlicht werden. Vergleichende Informationen zur Qualität in der ambulanten Versorgung sollen Patient*innen künftig über ein Online-Portal abrufen können. Als Datenbasis werden qualitätsrelevante Angaben genutzt, die die ärztlichen, zahnärztlichen und perspektivisch auch psychotherapeutischen Praxen anhand der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bereits dokumentieren. Welche konkreten Angaben der medizinischen Einrichtungen für einen aussagekräftigen und zugleich fairen Vergleich geeignet sind, dazu wird das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Auftrag des G-BA ein Konzept entwickeln und entsprechende Empfehlungen abgeben. Der G-BA legt dann auf dieser Basis jährlich fest, welche Ergebnisse in das künftige Portal einfließen sollen.
Die medizinischen Einrichtungen müssen für das künftige Portal keine zusätzlichen Daten erheben. Gearbeitet wird ausschließlich mit den Daten, die die Praxen bereits erheben. Genutzt werden die Ergebnisse aus den datengestützten einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren, wie beispielsweise zur Dialyse. Dort wird die Qualität der Patientenversorgung gemessen, dargestellt und einrichtungsübergreifend verglichen. Bereits heute melden die medizinischen Einrichtungen ihre Ergebnisse an die sogenannten Datenannahmestellen in den Bundesländern. Für die ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Praxen sind die Datenannahmestellen die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. In einem weiteren Schritt gehen diese Daten künftig an eine noch einzurichtende Stelle beim IQTIG und werden dort datenschutzkonform sowie risikoadjustiert aufbereitet. Eine Aktualisierung der Qualitätsergebnisse im Portal soll jährlich jeweils zu Mitte Januar erfolgen. Vor dem Freischalten der ausgewählten Ergebnisse erhalten die Leistungserbringenden Gelegenheit, ihre Daten zu prüfen und zu kommentieren.
Ob die Öffentlichkeit mit Hilfe des neuen Portals und der ausgewählten Qualitätsergebnisse gut informiert ist, wird der G-BA evaluieren lassen. Die Ergebnisse fließen dann in eine Weiterentwicklung der Richtlinie und des Portals ein.