Förderung ambulanter psychosozialer Krebsberatungsstellen: Eine verlässliche regelhafte Finanzierung ist gefragt
In der Positionierung zu den geänderten der veränderten Förderrichtlinie seit 1. Juni 2025 bemängelt die DVSG unter anderem folgende Aspekte:
- Etablierte, gut frequentierte Beratungsstellen, bekommen keine verlässliche Förderung mehr
- selbst langjährig etablierte Einrichtungen erhalten keine 80%-Förderung, wie es im Gesetz vorgesehen ist, sondern in einigen Fällen weniger als 30%. Dadurch sind diese Einrichtungen in ihrer Existenz gefährdet
- Träger sind durch die finanzielle Unsicherheit gezwungen, Arbeitsverträge zu befristen, was die Gewinnung von qualifiziertem, berufserfahrenem Personal erschwert
Dementsprechend fordert die DVSG insbesondere eine verlässliche Regelfinanzierung durch die GKV, die Bundesländer und den Träger sowie verlässliche Arbeitsbedingungen für das Personal und damit die Sicherung der Beratungsqualität.
Ein flächendeckendes sowie niederschwelliges Angebot an psychosozialer Beratung ist für die Versorgung von Menschen, die mit der Diagnose „Krebs“ konfrontiert sind, unerlässlich. Krebsberatungsstellen sind wichtige Akteur*innen in der Versorgungskette, insbesondere auf Grund ihrer Lots*innenfunktion und der Möglichkeit, in allen Lebensbereichen Beratung und Unterstützung zu leisten. Dieses Angebot darf auch mit Blick auf eine wachsende Anzahl an Cancer Survivor nicht gefährdet werden. Zukünftige Überarbeitungen der Förderrichtlinie sollten eine langfristige Sicherstellung und Flexibilisierung der Finanzierungsoptionen zum Ziel haben. Dringend erforderlich ist in dem künftigen Überarbeitungsprozess die Beteiligung von Fachorganisationen, dazu gehören unter anderem die DVSG, die Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante psychosoziale Krebsberatung (BAK) und die Träger der Krebsberatungsstellen.