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Evaluation des Projekts „Mein Recht auf Teilhabe – Empowerment im Gesamtplanverfahren“

Das durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu geregelte Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren sieht vor, dass leistungsberechtigte Personen ihre notwendigen Teilhabeleistungen eigenständig mit dem Leistungsträger vereinbaren. Dies stellt aus Sicht des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) hohe Anforderungen an die Selbstverhandlungskompetenz der betroffenen Personen. In Zusammenarbeit mit der Diakonie Deutschland und den drei diakonischen Landesverbänden Bayern, Württemberg und Schleswig-Holstein setzte der BeB deshalb das Projekt „Mein Recht auf Teilhabe – Empowerment im Gesamtplanverfahren“ um. Im Juli 2026 wurde ein abschließender Bericht vorgelegt.

Von 2023 bis 2026 unterstützte das von der Aktion Mensch geförderte Projekt Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Beeinträchtigungen und hohem Unterstützungsbedarf dabei, sich auf ihr Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren vorzubereiten. Die Schulungen und Handbücher wurden gemeinsam mit Expertinnen und Experten in eigener Sache sowie Fachkräften aus Praxis und Wissenschaft entwickelt. Die Materialien vermitteln Wissen über Rechte und Verfahrensabläufe und sollen dabei unterstützen, eigene Wünsche, Ziele und Bedarfe zu formulieren. Die nun vorgelegte Evaluation des Modellprojekts bestätige die Wirksamkeit einer guten Vorbereitung auf das Teilhabe-/Gesamtplanverfahren, so der BeB. Zugleich werde ein erheblicher Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Teilhaberechten im Rahmen des BTHG deutlich.

Der BeB bewertet das Schulungskonzept als wirksames Instrument zur Stärkung von Handlungskompetenz, Selbstbestimmung und Teilhabe leistungsberechtigter Personen. Es trage zugleich zur Professionalisierung von Fachkräften und Unterstützerinnen wie Unterstützern bei. Vor diesem Hintergrund fordert der BeB bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Gesamtplanverfahren, klare Vorgaben für barrierefreie Kommunikation, unabhängige Beschwerde- und Monitoringstellen sowie einen Ausbau der Informations- und Beratungsangebote für Leistungsberechtigte.

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