Erfahrungsbericht zu Gemeinsamen Empfehlungen (GE)

Nach § 26 Abs. 8 SGB IX teilen die Rehabilitationsträger der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) alle zwei Jahre ihre Erfahrungen mit den Gemeinsamen Empfehlungen (GE) mit. Dabei berichten die Träger der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau über ihre Spitzenorganisationen. Die BAR stellt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Ländern eine Zusammenfassung zur Verfügung.

Als Schwerpunkte für die aktuelle Berichtsperiode 2020/2021 hat der Ausschuss Gemeinsame Empfehlungen die Gemeinsamen Empfehlungen "Prävention" und "Qualitätssicherung" festgelegt. Darüber hinaus werden die Erfahrungen zu den weiteren Gemeinsamen Empfehlungen in Form von Kompaktberichten erfasst und zusammengestellt. Berichtet wird auch über die Erfahrungen mit der Gemeinsame Empfehlung „Sozialdienste“ nach § 26 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX.

Download des Erfahrungsberichtes 2020/2021