Empfehlungen zur Umsetzung des BTHG in der Kinder- und Jugendhilfe
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen zur Umsetzung der zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Seit die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten ist, stellen sich für die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in der fachlichen und rechtlichen Praxis viele Umsetzungsfragen. Diese sind Rehabilitationsträger für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung und damit gebunden an das durch das BTHG reformierte SGB IX. Die aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins sollen Orientierung bei der Erfüllung dieser komplexen Aufgabe bieten.
Ziel soll eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten sein, damit die Veränderungen effektiv angenommen werden. Unterstützt werden soll damit das Verwaltungshandeln der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf die verbindlich gewordenen, verfahrensrechtlichen Regelungen der Eingliederungshilfe. Es sei auch zu erwarten, dass der an einigen Stellen bestehende Klarstellungs- und Verbesserungsbedarf von gerichtlicher und/oder gesetzlicher Seite behoben wird.