Empfehlungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. gibt Empfehlungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe heraus - zuletzt in 3. Auflage 2016. Das Präsidium des Deutschen Vereins hat die aktualisierten Empfehlungen am 10. Mai 2022 verabschiedet. Die gesetzlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz, das Angehörigenentlastungsgesetz und das Grundrentengesetz haben eine Überarbeitung erforderlich gemacht. Berücksichtigung fanden zudem die Weisungen des BMAS im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung in Bezug auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung.

Die 4. Auflage der Empfehlungen wurde aktuell veröffentlicht. Sie sollen den Trägern der Sozialhilfe als Arbeitshilfe dienen und zu einer einheitlichen Rechtsanwendung des komplexen Regelwerkes zur unterschiedlichen Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen in Abhängigkeit der verschiedenen Leistungen des SGB XII beitragen. Die Empfehlungen stellen ebenso ein Beratungsinstrument für die freie Wohlfahrtspflege dar. 

zum Download der Empfehlungen