Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber etablieren sich

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) spricht von einer „erfreulichen Entwicklung“ der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): Der von der BIH vorgelegte dritte Jahresbericht belegt im Jahr 2023 rund 31.500 Kontakte zu Betrieben, davon rund ein Drittel Erstkontakte zu Arbeitgebern.

Seit das Teilhabestärkungsgesetz 2021 bestimmt hat, dass den Integrations-/ Inklusionsämtern als neue Aufgabe die flächendeckende Errichtung und Organisation von EAA gemäß § 185a SGB IX zukommt, haben diese das Angebot ausgebaut und im Juni 2023 den dritten Jahresbericht vorgelegt. Er fasst die wichtigsten Daten und Fakten zusammen und gibt einen Überblick über die Entwicklung der EAA. Ausgewählte Ergebnisse:

  • Es sind bundesweit 167 Stellen in Vollzeit für die Tätigkeit in einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber eingerichtet worden. 2022 waren es 141 Stellen.
  • Die EAA hatten im Berichtszeitraum rund 31.500 Kontakte zu Betrieben, davon entfielen rund 11.700 Kontakte auf Erstkontakte zu Arbeitgebern. Rund 60 Prozent der Kontakte erfolgten bei beschäftigungspflichtigen Betrieben. Es wurden mehr als 6.800 Betriebsbesuche durchgeführt. Im Jahr 2022 gab es nur etwas über 10.000 Kontakte zu Betrieben.
  • Im Vordergrund der Kontakte zwischen den Betrieben und den EAA standen die Themen Einstellung und Ausbildung, Sicherung der Beschäftigung und Auswirkungen der Behinderung auf das Arbeitsleben.
  •  Für die EAA sind im Berichtszeitraum rund 15,5 Mio. Euro aufgewendet worden. Davon entfielen auf die Personal- und Sachkosten 14,9 Mio. Euro.

Das Jahr 2023 ist das erste Kalenderjahr, in dem in allen Bundesländern die EAA flächendeckend eingerichtet und mit geeignetem Personal ausgestattet werden konnten. Sie informieren, beraten und unterstützen Unternehmen bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen.  Als Ansprechpartner für die betrieblichen Akteure sensibilisieren und lotsen sie proaktiv oder einzelfallbezogen, ebenso unterstützen sie bei der Kommunikation und der Beantragung von Leistungen bei den zuständigen Reha-Trägern.

Durch die Etablierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen verstärkt diejenigen ca. 44.000 Unternehmen erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen.

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