DVSG legt zweite Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen vor

Die DVSG hat in einer zweiten Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch kranke Menschen zum Themenkomplex „Personenzentrierte Versorgung - Vernetzung und Kooperation“ betont, dass grundsätzlich eine bessere Verzahnung der Sozialgesetzbücher durch eine Erweiterung des § 117 SGB IX und den Einbezug von SGB V-Leistungen in die Gesamtplanung wünschenswert wäre.

Die Versorgungslandschaft für Personen mit psychiatrischen Erkrankungen hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm erweitert und hat in der Folge zu einer großen Ausdifferenzierung und Spezialisierung von Leistungsangeboten geführt. Die Zunahme an Komplexität ist jedoch für die Betroffenen gerade aufgrund ihrer krankheitsbedingten Einschränkungen eine große Hürde auf dem Weg zu einem auf sie abgestimmten Versorgungsangebot. Es fehlen zudem vor allem im ländlichen Raum interdisziplinär besetzte Notdienste, die Menschen in Krisensituationen unterstützen. Eine Versorgungslücke besteht weiterhin im Bereich der medizinischen Rehabilitation nach § 40 SGB V mit fehlender Konkretisierung spezifischer Hilfen für psychisch Kranke und im § 43 SGB V mit der Möglichkeit einer Anschlussheilbehandlung. Hier fehlen wichtige Bindeglieder für die Versorgung zwischen Akutbehandlung und gemeindepsychiatrischer Versorgung, die letztlich Drehtüreffekte verstärken und mit Blick auf Kosten und das Patient*innenwohl vermieden werden könnten.

In der Stellungnahme werden Probleme und Defizite in der Ausgestaltung der Hilfen für Menschen mit leichten, mittelgradigen und schweren psychischen Erkrankung aufgezeigt und Lösungen aus Sicht der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit vorgeschlagen.

Download der Stellungnahme (Dezember 2020)

In einer ersten Stellungnahme hatte die DVSG sich im November 2020 bereits zum Themenkomplex "Zielgruppenspezifische Versorgungsfragen" geäußert.

Informationen zum Dialog-Projekt des Bundesministeriums für Gesundheit