DRV startet Klinikportal und automatisiertes Klinikzuweisungsverfahren
Zum 1. Juli 2023 startet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund unter https://meine-rehabilitation.de ein neues Klinikportal und automatisiert für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die Klinikzuweisung.
Hintergrund ist der zum 1. Juli geänderte § 15 SGB VI mit dem die DRV dazu verpflichtet wird, die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung der Rehabilitationskliniken zu veröffentlichen (Public Reporting) und die Zuweisung zu Kliniken diskriminierungsfrei und orientiert am Wunsch- und Wahlrecht der Rehabilitand*innen zu gestalten. Zu diesem Zweck werden alle Rehakliniken mit einem DRV-Behandlungsvertrag auf dem neuen Internetportal in der Reihenfolge ihrer Qualitätsergebnisse dargestellt. Verschiedene Filtermöglichkeiten sollen Rehabilitand*innen, ihren Bezugspersonen sowie Fachkräften die passgenaue und qualitätsgesicherte Suche nach Rehabilitationskliniken ermöglichen. Die Qualitätsbewertung basiert auf Indikatoren aus Rehabilitand*innenbefragungen (Besserung des Gesundheitszustands, Zufriedenheit), Reha-Entlassberichten (Reha-Therapie-Standards, Klassifikation Therapeutischer Leistungen) und Peer Review Verfahren. Entsprechend der erzielten Gesamtqualität entsteht ein Ranking der Kliniken.
Die Zuweisung einer Klinik erfolgt ab Juli vollautomatisiert. Auf Grundlage des Rankings weist das System Rehabilitand*innen die für ihre Indikation, ggf. vorhandene Nebenindikationen und unabdingbaren Sonderanforderungen (z. B. notwendige Begleitung, medizinische Spezialkonzepte) bestmögliche Klinik zu, gewichtet nach der Entfernung zum Wohnort und der Wartezeit bis zur Aufnahme. Das Wunsch- und Wahlrecht kann ausgeübt werden, indem im Rehaantrag entweder bis zu drei Kliniken benannt oder Wünsche zur Lage, zusätzlichen Therapien oder der Ausstattung angegeben werden. Passen diese zur Indikation und den ggf. vorhandenen Sonderanforderungen, erfolgt die Zuweisung zur Wunschklinik, sofern diese einen freien Platz hat. Beträgt die Wartezeit jedoch mehr als 6 Monate, wird dem Wunsch nicht entsprochen. In diesem Fall werden den Rehabilitand*innen vom System mindestens drei Alternativen vorgeschlagen. Die Auswahl muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, andernfalls wird automatisch die erste Klinik der Vorschlagsliste zugewiesen