31. Reha-Kolloquium 2022: Gemeinsames Diskussionsforum der DRV Westfalen und der DVSG zum Bundesteilhabegesetz
Im Rahmen des 31. Reha-Kolloquiums findet am 08 März 2022 ein gemeinsames Diskussionsforum der DRV Westfalen und der DVSG zum Thema "Individualisierte Bedarfsermittlung und Leistungsgewährung wie aus einer Hand – die Herausforderungen des Bundesteilhabegesetzes. Eine kritische Betrachtung aus verschiedenen Perspektiven" statt. Moderiert wird das Diskussionsforum vom 1. Vorsitzenden der DVSG, Prof. Dr. Stephan Dettmers.
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (BTHG SGB IX) stellt einen Paradigmenwechsel in der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung dar. Die Rehabilitationsträger haben den Auftrag, komplexe Teilhabebedarfe trägerübergreifend und umfassend zu ermitteln und im Rahmen eines Teilhabeplanverfahrens eine Leistungsgewährung „wie aus einer Hand“ zu ermöglichen. Die Bedarfsermittlung soll umfassend, individuell und funktionsbezogen im Sinne der ICF erfolgen. Erforderlich sind umfassende trägerübergreifende Kooperationsstrukturen und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit bei den Leistungserbringern. Eine besondere Rolle werden dabei neben den medizinischen Aspekten insbesondere die psychosozialen Faktoren einnehmen. Im Rahmen des Diskussionsforums stehen deshalb die Themen Bedarfsermittlung, Teilhabeplanung sowie Kooperation, Vernetzung und Systemsteuerung im Sinne eines Case- und Care-Management im Vordergrund.