Die Richtlinie zur Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik braucht weitere Anpassungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auch in der aktuellen Version der Richtlinie zur Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) den Auftrag des Gesetzgebers, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung festzulegen, nicht erreicht. Diese Auffassung vertreten unter anderem die drei Verbände, die DVSG (Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V.), der DVE (Deutscher Verband Ergotherapie) sowie die  BAG KT (Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien.

In einer gemeinsamen Stellungnahme wird benannt, dass statt einer zeitgemäßen Weiterentwicklung lediglich Mindestbesetzungen für das Personal in Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie aus den 90er Jahren nahezu unverändert fortgeschrieben worden seien. Diese Mindestbesetzungsangaben seien jedoch in keiner Weise an der notwendigen Versorgungsqualität orientiert. Dadurch werde die fachliche Entwicklung und die Veränderungen der letzten Jahrzehnte nicht aufgegriffen. Dies führt zu einer Gefährdung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Mit den vorgegebenen Zeitwerten könne keine ausreichende Behandlung gewährleistet werden. Es müssen deshalb dringend gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um tatsächlich die erforderliche Qualität der psychiatrischen und psychosomatischen Behandlung sicherzustellen.

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