DGSA-Stellungnahme zu den Bürgergeld-Reformplänen der Bundesregierung: Populistisch - unverhältnismäßig - ungerecht
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) positioniert sich gegen die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Bürgergelds. Die Entwürfe verkörpern einen sozialpolitischen Kurswechsel und einen fortschreitenden massiven Abbau von Rechten. Menschen, die in soziale Notlagen geraten, werden in unverhältnismäßiger Weise unter Generalverdacht gestellt, und Entsolidarisierungen werden befördert. Das Sozialstaatsprinzip, das die grundrechtliche Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gewährleistet, wird unterlaufen (Urteil Bundesverfassungsgericht vom 5. November 2019; 1 BvL 7/16). Die in den Entwürfen ausgeweiteten Sanktionsoptionen und geforderten Kontrollpflichten stehen zudem nicht in Relation zu den tatsächlich vorliegenden Problemen, sie produzieren einen völlig überzogenen Verwaltungsaufwand.
Der Vorstand der DGSA schließt sich auch der Stellungnahme Paritätischer kritisiert Bürgergeld-Pläne der Regierung scharf: Bürokratie-Monster statt Arbeitsmarktintegration an, in der der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung als ungerechtfertigtes und unsoziales Misstrauensvotum gegen Arbeitsuchende und Menschen in Notlagen kritisiert. Anstatt gesellschaftliche Solidarität zu stärken, droht gesellschaftliche Spaltung weiter zuzunehmen.
In der DGSA-Stellungnahme werden zudem mehrere konkrete Kritikpunkte benannt, die durch vorliegende wissenschaftliche Studien gestützt sind. Die DGSA fordert die Bundesregierung auf, sich bei sozialpolitischen Reformprozessen am verfügbaren Wissensstand und der vorliegenden Forschung zu orientieren, um populistische Verkürzungen mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen zu vermeiden.