Deutscher Verein veröffentlicht Eckpunkte zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe

Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 7. Dezember 2022  Eckpunkte zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe beschlossen. 

Mit den Eckpunkten möchte der Deutsche Verein Impulse in die aktuelle fachliche Debatte um die Begriffe Wirkung und Wirksamkeit im Bereich der Eingliederungshilfe einbringen, damit ein gemeinsames Verständnis entwickelt werden kann. Die unbestimmten Begriffe Wirkung und Wirksamkeit wurden mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erstmals im Kontext der Eingliederungshilfe an zentralen Stellen im Leistungsrecht und im neuen Vertragsrecht im SGB IX gesetzlich verankert. Sie wurden gesetzlich weder definiert noch konkretisiert. Die Erarbeitung geeigneter Methoden, Indikatoren und Instrumente im Hinblick auf die Prüfung der Wirkung im Gesamtplanverfahren als auch in Bezug auf die Wirksamkeit von Leistungen sowie deren Überprüfung obliegt damit den jeweiligen Vertragspartnern. Angesichts weitgehend fehlender wissenschaftlicher Untersuchungen stellt sowohl die Entwicklung von Maßstäben für die Wirksamkeit als auch die Festlegung von Indikatoren und Erhebungsinstrumenten die Beteiligten vor eine anspruchsvolle Aufgabe.

Das Papier befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen im SGB IX, den Vorgaben zur Qualität und Wirksamkeit in den Landesrahmenverträgen und den Begriffen Wirkung und Wirksamkeit, um Hinweise für eine Begriffsbestimmung auf Basis der aktuellen fachlichen Diskussionen zu geben. Zudem möchte der Deutsche Verein mit den Eckpunkten der Praxis Hinweise und Anregungen zur Wirkungskontrolle im Rahmen der Gesamtplanung und der Überprüfung der Qualität einschließlich der Wirksamkeit an die Hand gegeben. 

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