Deutscher Verein fordert rechtliche Nachbesserungen in der Sozialhilfe
Die Sozialhilfe ist das untere Netz der sozialen Sicherung, auf das es in Notlagen besonders ankommt. Deswegen sind gut anwendbare und auch nachvollziehbare Regelungen im Gesetzbuch für die Bürgerinnen und Bürger, für die Sozialverwaltung und für die Beratungsstellen, die in Notlagen beraten, wichtig,“ erläutert Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. In seiner aktuellen Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Einführung eines neuen Lebensunterhaltskapitels im SGB XII hat der Deutsche Verein Klarstellungs- und Rechtsfortentwicklungsbedarf in der Sozialhilfe aufgezeigt.
Dabei hat er auf 28 Vorschläge aus seinen Stellungnahmen verwiesen, das Recht der Sozialhilfe einfacher und auch gerechter zu gestalten. Unterschiedliche Regelungen in den Systemen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung führen insbesondere bei einem Rechtskreiswechsel und auch bei Mischbedarfs- oder Mischhaushaltsgemeinschaften zu uneinheitlichen Anspruchsvoraussetzungen. Gegenseitige Verweise vom Dritten in das Vierte Kapitel sowie Leistungssachverhalte an den Schnittstellen sind komplex, verwaltungs- und kostenaufwändig und führen teilweise zu schwer nachvollziehbaren Entscheidungen. Insbesondere die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen sind klarstellungs- und überarbeitungsbedürftig. Darüber hinaus besteht ein Harmonisierungsbedarf mit den Regelungen im SGB II.