Deutscher Verein: Empfehlungen zu Assistenzleistungen nach dem SGB IX
Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge hat am 19. Juni 2024 Empfehlungen zu Assistenzleistungen nach dem SGB IX beschlossen. Die Assistenzleistungen wurden durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit Wirkung zum 1. Januar 2020 im SGB IX neu strukturiert, teilweise konkretisiert und als eigener Leistungstatbestand im gesetzlichen Leistungskatalog der Sozialen Teilhabe eingeführt.
Assistenzleistungen stellen ein zentrales und entscheidendes Element für die personenzentrierte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe und im Hinblick auf eine unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen dar. Dies spiegelt sich auch in einem neuen Verständnis des Begriffs der "Assistenz" im Kontext des BTHG wider, das sich insbesondere auf die Beziehungsgestaltung zum Leistungsberechtigten auswirkt. Mit der gesetzlichen Verankerung der Assistenzleistungen im SGB IX und der Differenzierung zwischen verschiedenen Formen ergeben sich in der Praxis verschiedene Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen sowie die Notwendigkeit der Vernetzung und Kooperation, z. B. im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens.
Die vorliegenden Empfehlungen befassen sich mit der Umsetzung der neuen Regelungen zu den Assistenzleistungen im SGB IX. Ziel der Empfehlungen ist es, Ansätze zur Umsetzung und Abgrenzung der Assistenzleistungen von anderen Leistungen und Leistungsformen aufzuzeigen und Hinweise zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in der Praxis zu geben, um individuelle Leistungen im Sinne des personenzentrierten Ansatzes zu ermöglichen.