Diskussionsbeitrag: Mehr sozialraumorientierte Praxis dank BTHG? Eine Analyse des gesetzlichen Rahmens und praktischer Spielräume in der Eingliederungshilfe

Im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht (www.reha-recht.de) ist der dreiteilige Beitrag „Mehr sozialraumorientierte Praxis dank BTHG? Eine Analyse des gesetzlichen Rahmens und praktischer Spielräume in der Eingliederungshilfe“ erschienen. In Teil I des Beitrags skizzieren die Autorinnen, Yvonne Kahl und Miriam Gundlach, den rechtlichen Rahmen der Eingliederungshilfe auf Bundes- und Landesebene, in den der unbestimmte Rechtsbegriff des Sozialraums gebettet ist. Anschließend klären sie, was die einschlägigen Fachwissenschaften unter dem Begriff verstehen. Sie resümieren, dass Sozialraumorientierung zum einen fallspezifische und -übergreifende Tätigkeiten auf der Ebene der leistungsberechtigten Person und deren Netzwerken und zum anderen fallunspezifisches Engagement in sozialen Strukturen und Netzwerken, meint.

In Teil II wird untersucht, inwiefern die Verwendung des Begriffs Sozialraum im Recht der Eingliederungshilfe dem fachwissenschaftliche Verständnis von Sozialraumorientierung gerecht wird. Dabei beobachten die Autorinnen in einigen Normen eine Engführung auf Territorien wie Stadtteile, die ausblendet, dass Sozialräume personenabhängig unterschiedlich seien. Im Weiteren wird die Konkretisierung des gesetzlichen Auftrags an sozialraumorientierte Leistungserbringung im Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX für das Land Nordrhein-Westfalen aufgezeigt. Dabei sei positiv zu bewerten, dass mit der rahmenvertraglichen Regelung Tätigkeiten der personenunabhängigen Sozialraumarbeit refinanzierbar werden.

Im abschließenden Teil III werden fünf Bedingungen formuliert, unter denen die untersuchten rechtlichen Regelungen Grundlage einer fachlich angemessenen Sozialraumorientierung sein können. Die Autorinnen nennen hier Grundlagenqualifizierung von Studierenden und Fachkräften, eine theoretische Fundierung der praktischen Arbeit, den Willen der beteiligten Fachkräfte, förderliche organisationale Rahmenbedingungen bei Leistungserbringern sowie Flexibilität und Engagement der Leistungsträger.

Teil I: Rechtlicher Rahmen und theoretische Einordung des Begriffs Sozialraumorientierung
Teil II: Der Begriff Sozialraumorientierung im Leistungsrecht und ein Praxisbeispiel möglicher Umsetzungswege
Teil III: Fünf richtungsweisende Bedingungen für künftige sozialraumorientierte Praxis