Datenschutz in der Rehabilitation: Neues Informationsangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) bietet in einem neuen Informationsangebot nutzerorientierte Fragestellungen und Infos rund um Datenschutz in der Rehabilitation. Handlungssicherheit ist eine zentrale Voraussetzung, damit trägerübergreifende Kooperation im Reha-Prozess gelingen kann. Weil die Zusammenarbeit von Reha-Trägern mit weiteren am Rehabilitationsprozess beteiligten Organisationen und Personen ohne die Erhebung und den Austausch von Daten nicht möglich ist, ist es wichtig, zentrale datenschutzrechtliche Fragestellungen rund um die Rehabilitation zu klären:  

  • Welche Daten sind für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Träger und die dafür notwendigen konkreten Schritte erforderlich?
  • Wie weit reicht die gesetzliche Legitimation zur Datenerhebung und -übermittlung?
  • Wo bedarf es einer Einwilligung derjenigen Menschen, die einen Reha-Antrag gestellt haben – und wo nicht? 

Als Hilfestellung für die Praxis widmen sich die “FAQ Datenschutz in der Rehabilitation” auf der BAR-Website den wichtigsten Fragestellungen zur Thematik. Die Ausführungen basieren auf den bereits seit einiger Zeit verfügbaren beiden Arbeitshilfen der BAR zum Thema Datenschutz.

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