Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen: Präventiven Erwachsenenschutz in Gewalthilfegesetz festschreiben
Die BAGSO fordert einen Erwachsenenschutz vergleichbar den Regelungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Sie appelliert an die Bundesregierung, die anstehende Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie in deutsches Recht zu nutzen, um den Schutz älterer Menschen zu stärken. Diese Richtlinie macht den Mitgliedsstaaten Vorgaben zur besseren Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Die Vorgaben betreffen sowohl die Möglichkeiten von Prävention und Intervention als auch die Bereiche Strafrecht und Opferhilfe. Sie müssen bis Juni 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Dies betrifft auch das im Jahr 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz (GewHG), dessen Schutzbereich auf Menschen im höheren Lebensalter ausgeweitet werden sollte. Auf die Notwendigkeit der Einbeziehung weiterer Personengruppen haben zuletzt bereits das Deutsche Institut für Menschenrechte und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hingewiesen.
Wissenschaftler*innen weisen bereits seit vielen Jahren auf den unzureichenden Schutz von alten Menschen vor Gewalt hin. Sie fordern u.a. ein Recht auf gewaltfreie Pflege, ähnlich wie das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung. Zudem sind Beratungsangebote und Anlaufstellen wie z. B. Ombudsstellen in Ländern und Kommunen notwendig, die bedarfsgerechte Hilfen vermitteln.