Breite Kritik an neuem Gesetzesvorhaben: Bewährte Präventionskurse nicht für die Medikamentengabe gefährden

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) sieht vor, die Mittel der Krankenkassen für zertifizierte Primärpräventionskurse umzuwidmen: Arzneimittelverschreibungen zur Tabakentwöhnung, Verordnung von Statinen, Früherkennung und ärztliche Präventionsempfehlungen sollen auf die für die Primärprävention zur Verfügung stehenden Mittel angerechnet werden.

Damit werden die für die eigentliche Primärprävention zur Verfügung stehenden Finanzmittel drastisch geschmälert, wenn nicht gar aufgebraucht. Eine gemeinsame Initiative mehrerer Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie weiteren unterstützenden Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitsbereich haben an die Politik appelliert, sich für die Erhaltung der Präventionsmittel in der bislang gesetzlich und praktisch erfolgreichen Form einzusetzen. Betont wird in einem gemeinsamen Brief, der auch von der DVSG mitgezeichnet wurde, dass die Präventionskurse eine wichtige Säule sind, um die Gesunderhaltung der Menschen zu fördern und die lebensstilfaktorenbedingten Krankheiten zu reduzieren.

Die Unterzeichnenden sehen in den qualitätsgesicherten Präventionskursen ein bewährtes und viel genutztes Instrument, um Menschen zu motivieren und zu befähigen, einen gesunden Lebensstil zu führen und Erkrankungen vorzubeugen. Selbst der Referentenentwurf zum GHG führt aus, dass bis zu 70 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch veränderbare Lebensstilfaktoren verursacht werden. Die zertifizierten Primärpräventionskure zur gesunden Ernährung, Bewegungsförderung, Stressreduktion und psychischen Gesundheit sowie Raucher- und Alkoholpräventionskurse setzen genau an diesen Ursachen an.

Im Jahr 2023 haben insgesamt 1,5 Mio. Menschen in Deutschland einen Präventionskurs besucht und von den Krankenkassen (teil-)erstattet bekommen. Die zur Verfügung stehenden GKV-Finanzmittel werden regelmäßig in Gänze ausgeschöpft. Wenn aus diesem Budget nun auch Arzneimittel zur Cholesterinsenkung sowie erweiterte Leistungen der Gesundheitsuntersuchungen und ärztliche Honorare finanziert werden sollen, stehen für die Bekämpfung der lebensstilbedingten Ursachen nur noch wenige bis keine Mittel mehr zur Verfügung. Dies wird darüber hinaus zur Folge haben, dass die von Ärzten ausgestellten Präventionsempfehlungen ins Leere laufen, da die Maßnahmen hierzu ebenfalls auf zertifizierten Primärpräventionsprogrammen aufsetzen.

Auch von weiteren Akteur*innen im Gesundheitswesen gibt es Kritik an dem Gesetzesvorhaben. So bringen die drei unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer Stellungnahme zum Ausdruck, dass durch die vorgeschlagene Lösungen das Ziel die Anzahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken und Leben zu retten konterkariert werde.

Einen Überblick über die Kritikpunkte gibt ein Online-Beitrag des Deutschen Ärzteblattes