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Bewertung der Wirksamkeit von Leistungen zur Teilhabe gemäß SGB IX – eine wissenschaftliche Standortbestimmung

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und die Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) haben ein gemeinsames Positionspapier zur Bewertung der Wirksamkeit von Leistungen zur Teilhabe gemäß SGB IX veröffentlicht.

Das SGB IX enthält – anders als andere Teile des SGB – keine ausdrückliche Definition des Begriffes „Wirksamkeit“. Außerdem fehlt ein strukturierter Prozess, der beschreibt, wie Wissen zu Wirksamkeit erlangt und wie Wirksamkeit bewertet werden kann. Wirksamkeit ist die Fähigkeit einer Intervention, spezifische, vorab festgelegte Ziele kausal bzw. zurechenbar zu erreichen. Dieses klassische Verständnis, den Nutzen einer Intervention so zu betrachten, hat auch Bedeutung für den Kontext des SGB IX und stellt hohe Anforderungen an das methodische Herangehen. Es wird angenommen, dass Leistungen zur Teilhabe stark vom Kontext abhängen. Deshalb fällt es – im Vergleich zu medizinischer Forschung – schwerer, Studienerkenntnisse zu verallgemeinern und isolierte randomisiert-kontrollierte Studien zu nutzen. Klassische Studiendesigns müssen um Analysen zu Zielgruppen, Kontextbedingungen, Stakeholdern und eine geeignete zugrundeliegende Theorie erweitert werden. Sinnvolle Ergänzungen können Routinedaten und qualitative Studien sein.

Im Positionspapier stellt der gemeinsame Forschungsausschuss der DGRW und der DVfR fest: Wirksamkeit ist ein wissenschaftlich-methodisch definiertes und voraussetzungsvolles Konstrukt – was in dieser Lesart im Bereich der Leistungen zur Teilhabe noch selten bekannt sein dürfte. Wirksamkeit ist jedoch entscheidend, um im Einzelfall auf Basis überprüfter Daten handeln und im politischen Diskurs um die Berechtigung und Finanzierung von Teilhabeleistungen argumentieren zu können. Es gilt daher, langfristig mehr Wissen zu wirksamen Leistungen zur Teilhabe aufzubauen. Dafür braucht es einen strukturierten Prozess der Wissensermittlung und Bewertung von Wirksamkeit unter Beteiligung der Reha-Akteure, um mehr Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen.

zum gemeinsamen Positionspapier von DVfR und DGRW