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Behindertenbeauftragter der Bundesregierung kritisiert Entwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, kritisiert den am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe scharf. In einer Pressemitteilung betont er, dass mit diesem Entwurf die Bundesregierung ihrem eigenen Anspruch, Bürokratie abzubauen, nicht gerecht werde. Im Gegenteil werde anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, damit die Bürokratie zementiert.

Eltern mit Kindern mit Behinderungen hatten seit Jahren auf die „Inklusive Lösung“ gewartet, die mit dem Jugendstärkungsgesetz von 2021 in Aussicht gestellt worden war. Die „Inklusive Lösung“ würde die Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe bedeuten. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe - ca. 140.000 mit seelischer Behinderung über die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII und rund 300.000 mit körperlicher/intellektueller Beeinträchtigung über die Sozialhilfe (SGB IX). Der nun vorgelegte Regierungsentwurf verzichte auf die gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenführung der Zuständigkeiten. An ihre Stelle tritt eine freiwillige Erprobungsklausel: Kommunen können nach diesem Entwurf bei ihren Landesregierungen beantragen, die „Inklusive Lösung“ zu erproben. Jürgen Dusel dazu: „Für betroffene Eltern ist es nach diesem Entwurf eine Frage des Glücks, ob ihre Kommune die gemeinsame Leistungserbringung erproben möchte und darf - oder eben nicht. Wenn der Gesetzgeber diese ‚Strukturreform‘ so beschließt, bedeutet es das Aus eines langjährigen Reformprozesses zur ‚Inklusiven Lösung‘.“

Die 2024 eingeführten Verfahrenslotsen sollten Eltern mit Kindern mit Behinderungen entlasten, doch auch sie können die Trennung der Zuständigkeiten nicht überbrücken. Denn sie sind nach dem Recht der Kinder- und Jugendhilfe ausschließlich für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen zuständig. Nicht aber für den weitaus größeren Teil der Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und intellektuellen Behinderungen! Darüber hinaus kehre der Entwurf die Grundlogik der Eingliederungshilfe um: Nicht mehr der individuelle Bedarf des jungen Menschen steht im Mittelpunkt, sondern die verfügbare Infrastruktur. Infrastrukturelle Gruppenangebote in der Kita und an der Schule werden zum Regelfall, individuelle Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme.

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