Behandlung und Soziale Teilhabe verbinden
Die DVSG hat sich mit einer Stellungnahme zum vierten Themenfeld ‚Soziale Teilhabe‘ im Rahmen der Fortführung des Psychiatrie-Dialogs beteiligt. Die erforderliche Verbindung von Gesundheit und Teilhabe wird durch das gegliederte Sozialversicherungssystem und die Trägervielfalt erschwert. Die Gefahr einer Schnittstelle und Lücke für leistungsberechtige Personen ist schon dadurch gegeben, dass die Gesetzliche Krankenversicherung momentan keine erbringende Rehabilitationsträgerin für Soziale Teilhabe ist. Mit der ICF-Orientierung auf der Grundlage des bio-psycho-sozialen Gesundheitsmodells ist die enge Verbindung von Gesundheit, Krankheit und Teilhabe auch für die Gewährung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu berücksichtigen und zu gestalten. Um zu vermeiden, dass Teilhabebedarfe nicht erkannt werden und dass aus Teilhabestörungen funktionale Störungen mit der Erforderlichkeit weiterer medizinischer Behandlung resultieren, sind zwingend rechtliche Regelungen für Anknüpfungspunkte auszuschöpfen und zu erweitern.
Die DVSG benennt für Menschen mit psychischen Erkrankungen träger- und rechtskreisübergreifende Handlungsbedarfe und Lösungsansätze, um die Behandlung und Soziale Teilhabe stärker zu verbinden.
Weitere Stellungnahmen der DVSG aus diesem Jahr zum zweiten und dritten Themenfeld der Fortführung des Psychiatrie-Dialogs sind hier ersichtlich.
Mehr Informationen zur Fortführung des Psychiatrie-Dialogs sind auf dieser Website ersichtlich.