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Bedarfsermittlung als methodisches Steuerungsinstrument in der Eingliederungshilfe

Die Bedarfsermittlung nach §§ 117 ff. SGB IX ist das zentrale fallbezogene Steuerungsinstrument der Eingliederungshilfe. Ihre methodische Weiterentwicklung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, die mit dem BTHG verbundenen Ziele – insbesondere die konsequente Personenzentrierung – auch unter begrenzten personellen und finanziellen Rahmenbedingungen umzusetzen. Die August-Ausgabe des Nachrichtendienstes des Deutschen Vereins (NDV) enthält einen Beitrag zur Bedarfsermittlung als methodisches Steuerungsinstrument in der Eingliederungshilfe, der zum kostenfreien Download zur Verfügung steht.

Im Fokus stehen Überlegungen zur Weiterentwicklung der Bedarfsermittlung in Bezug auf Teilhabe, Sozialraumorientierung, Wirkungsorientierung und dem Umgang mit der ICF. Der im Beitrag vorgestellte Ansatz zeige, dass eine praxisnahe Weiterentwicklung nicht zu fachlichen Einbußen führen muss. Viel mehr könne das Verfahren durch die differenzierte Nutzung der ICF-Dimension an Klarheit und Aussagekraft gewinnen. 

Die systematische Einbeziehung sozialräumlicher Ressourcen sowie die verbindliche Prüfung anderer Leistungen erweitern die Bedarfsermittlung um relevante Kontextinformationen, ohne den Einzelfallbezug aufzugeben. Dadurch wird die Anschlussfähigkeit zwischen individueller Bedarfsermittlung, bestehenden Leistungsstrukturen und sozialräumlichen Gegebenheiten gestärkt. Damit bleibt die Bedarfsermittlung ein Instrument der fallbezogenen Steuerung, das individuelle Teilhabeziele mit fachlich strukturierten Entscheidungsprozessen verbindet und zu gleich Bezüge zur sozialräumlichen Versorgung und zu anderen Leistungssystemen herstellt, so das Fazit der beiden Autor*innen, Eva-Maria Keßler und Konstantin Schäfer.

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