Außerklinische Intensivpflege: Umsetzungsprobleme geben Anlass zur Sorge

Mit ihrem heute veröffentlichten Positionspapier machen 20 Verbände auf Probleme bei der Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) aufmerksam und fordern den Gesetzgeber zu Nachbesserungen auf. Das GKV-IPReG ist bereits 2020 in Kraft getreten. Ab dem 31. Oktober 2023 entfaltet es jedoch erst seine volle Wirkung: Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Anspruch auf häusliche Krankenpflege für die betroffenen Versicherten endgültig und sie haben dann nur noch einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege (AKI).

Nach Auffassung der unterzeichnenden Verbände zeige sich bereits heute, dass das Gesetz zu Rechtsunklarheit sowie zu Fehlentwicklungen, Leistungsverschiebungen und Versorgungsproblemen führe. Unter anderem verkleinere sich der bislang leistungsberechtigte Personenkreis und die rechtssichere Verordnung von AKI werde durch unklare Voraussetzungen gefährdet. Auch sei die Leistungserbringung von AKI im Rahmen eines Persönlichen Budgets künftig nicht mehr gewährleistet. Die Änderungen der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie, die am 15. September 2023 in Kraft getreten sind, lösten diese Probleme nicht und führten teilweise zu neuer Rechtsunklarheit. Deshalb sei jetzt der Gesetzgeber gefragt. Mit ihrem gemeinsamen Positionspapier fordern die Verbände daher, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen umgehend umzusetzen, um die Versorgung von Menschen mit Bedarf an AKI sicherzustellen.

zum Download des Postitionspapiers