Armutsgefährdung von Studierenden: Paritätischer und Deutsches Studierendenwerk fordern Nachbesserungen beim BAföG
Fast 36 Prozent aller Studierenden sind arm. Das ist das Ergebnis einer Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Paritätische Gesamtverband am 5. Juni 2024 vorstellt hat. Gemeinsam mit dem Deutschen Studierendenwerk fordert der Wohlfahrtsverband eine substanzielle Nachbesserung bei der kommenden BAföG-Novelle. Dazu müssten die für die Reform zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 150 Millionen Euro voll ausgeschöpft werden.
Joachim Rock, Leiter der Abteilung Soziales und Europa des Paritätischen Gesamtverbandes erklärt dazu: „Studentische Armut ist real. Mehr als ein Drittel aller Studierenden leben unter prekären Bedingungen. In vielen Städten ist mit dem BAföG die Miete größtenteils weg und alles andere noch nicht bezahlt. Eine Konzentration auf das Studium ist so nicht möglich, gerade sozial benachteiligte junge Menschen leiden darunter.“ Studierende brauchen finanzielle Beinfreiheiten, um sich auf ihr Studium konzentrieren zu können. Das sei für immer weniger Studierende der Fall, so Rock.
Aus der Kurzexpertise des Paritätischen geht hervor, dass die Zahl der geförderten Studierenden von 18,7 Prozent auf 11,7 Prozent zurückgegangen sei. Der Rückgang der Förderquoten gehe mit einer hohen Armutsbetroffenheit einher: Betrachte man lediglich Studierende, die alleine oder in WGs mit anderen Studierenden leben, seien 8 von 10 Studierenden arm. Ebenfalls sind 59 Prozent aller allein- oder in WGs lebenden Studierenden 2023 mit den Wohnkosten überlastet, da sie mehr als 40 Prozent ihres monatlich zur Verfügung stehenden Geldes allein fürs Wohnen aufwenden müssten.
Der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk vermissen im Gesetzentwurf des Bildungsministeriums für eine 29. BAföG-Novelle insbesondere eine Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale. Sie fordern, dass die Bedarfssätze an das Bürgergeld angepasst werden und gesetzlich festgeschrieben regelmäßig erhöht werden, wie sie bei anderen staatlichen Leistungen gang und gäbe sei.