Aktuelles zur Richtlinie der Psychiatrie-Personal-Verordnung
Ab 01.01.2022 werden der Berufsgruppe der Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen auch im Erwachsenenbereich Heilpädagog*innen zugeordnet. Dies galt bislang schon für die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dadurch verliert die Soziale Arbeit ein aus Sicht der DVSG fachlich wichtiges Alleinstellungsmerkmal in der Richtlinie und befürwortet diese Änderung ausdrücklich nicht. Für den Bereich der Psychosomatik können ebenfalls ab Januar 2022 befristet bis Ende 2023 Psycholog*innen auf die Berufsgruppen d bis f angerechnet werden und stehen somit in Einstellungsverfahren in Konkurrenz auch zu den Mitarbeitenden im Sozialdienst.
Die Auseinandersetzungen mit der Richtlinie gehen also weiter und der angespannte Arbeitsmarkt beeinflusst die Entwicklung schon jetzt spürbar. Die DVSG steht für eine konsequente Wahrung der Kompetenz der Fachkräfte der Sozialen Arbeit und wird sich in diesem Sinne einmischen, wo es möglich ist.
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