1933 - 1945
Pflichtgehorsam in der Krankenhausfürsorge
Berufsverbot und aktive Entfernung jüdischer Mitarbeitender
Am 7. April 1933 wird das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ veröffentlicht. Damit tritt ein sofortiges Berufsverbot für Juden in Kraft. Bereits am 2. April wurden alle Personen „nicht nur jüdischer Konfession, sondern auch jüdischer Abstammung und mit jüdischem Namen“ aufgefordert, ihre Arbeit in der DVFK und dem „Verein Soziale Krankenhausfürsorge der Berliner Universitätskliniken e. V.“ umgehend einzustellen. In der DVFK trifft das Berufsverbot u. a. Hedwig Landsberg, Dr. Bruno Harms, Dr. Franz Goldmann, Prof. Dr. Adolf Gottstein und Siddy Wronsky, im Verein „Soziale Krankenhausfürsorge der Berliner Universitätskliniken“ neben Hedwig Landsberg zwei Fürsorgerinnen, eine Stenotypistin und fünf ehrenamtliche Helferinnen.
1. Mitgliederversammlung der DVFK nach der Machtübernahme
Am 8. September 1933 wird der Kinderarzt und Sozialmediziner Dr. Fritz Rott zum 1. Vorsitzenden der DVFK gewählt.
1935
DVFK wird Teil des NSV
Die Vereinigung „unterstellt“ sich im April 1935 dem „Hauptamt für Volkswohlfahrt der Reichsleitung der NSDAP“ (NSV), Maybachufer 48/51 in Berlin SO 36 und verlegt ihre Geschäftsstelle dorthin. Den Vorsitz übernehmen führende Vertreter des NSV: Vorsitzender wird Dr. Ralf Zeitler, Vizepräsident des Deutschen Gemeindetages und Mitglied der SA, 2. Vorsitzender Hermann Althaus, Abteilungsleiter für Wohlfahrts- und Jugendpflege im NSV.
In dem am 3. Juli 1935 verabschiedeten Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (3. DVO) erhält die Krankenhausfürsorge in § 47 Nr. 6 eine gesetzliche Verankerung.
1936
Internationale Krankenhauskonferenz in London
Anni Tüllmann nimmt mit Erich Hilgenfeldt, Hauptamtsleiter der NSV, an der IV. Internationalen Krankenhauskonferenz in London teil.
1937
Erste angestellte Krankenhausfürsorgerinnen
In den Universitätskliniken in Berlin und Jena werden erstmalig Krankenhausfürsorgerinnen staatliche Angestellte.
5. Internationale Krankenhauskonferenz vom 5. bis 11. Juli 1937 in Paris
Anni Tüllmann referiert auf der Konferenz über die Veränderungen in Deutschland. „Ein neues Arbeitsgebiet ist in Deutschland der Fürsorgerin durch das Sterilisationsgesetz erwachsen.“ Vor dieser Auslandsreise tritt Anni Tüllmann am 1. Mai 1937 in die NSDAP ein.
1939
Auflösung des Vereins „Soziale Krankenhausfürsorge der Berliner Universitätskliniken e. V.“
Am 12. Mai findet die 14. Mitgliederversammlung unter Vorsitz von Anni Tüllmann statt. Sie berichtet, dass die Charité zum 1. April 1939 die Stellen für fünf Krankenhausfürsorgerinnen und eine leitende Fürsorgerin bewilligt habe. Der Vereinszweck - die Sicherstellung der Krankenhausfürsorge in Berlin - sei erfüllt.
1941
Mitgliedschaft in der Fachvereinigung der Verwaltungsleiter
Beginn der gegenseitigen Mitgliedschaft der DVFK und der Fachvereinigung der Verwaltungsleiter Deutscher Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten.
1943
Verletzte durch Bombadierungen
Krankenhausfürsorgerinnen müssen sich vermehrt um Menschen kümmern, die durch Bombenschäden verletzt in die Krankenhäuser kommen oder obdachlos wurden und kein Wissen über den Verbleib ihrer Angehörigen haben. Krankenhäuser werden ausgelagert, Notkrankenhäuser errichtet.
1945
Auflösung der DVFK
Die Vereinigung wird wegen ihrer Zugehörigkeit zur Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt aufgelöst.


