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Projektabschluss: Gemeinsamer Grundantrag für Rehabilitation- und Teilhabeleistungen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) hat einen digitalen Prototyp für einen trägerübergreifenden Antrag für Rehabilitations- und Teilhabeleistungen entwickelt und erprobt. Zum Projektabschluss wurde aktuell ein Kompaktbericht veröffentlicht.

Das gegliederte Rehabilitations- und Teilhabesystem umfasst mehr als 1.000 Rehabilitationsträger. Bei jedem Rehabilitationsträger kann ein Antrag auf Reha- und Teilhabeleistungen gestellt werden. Künftig soll nach dem SGB IX ein Antrag ausreichen, damit die zuständigen Reha-Träger Leistungen „wie aus einer Hand“ bzw. „nahtlos“ erbringen, auch wenn Leistungen mehrerer Reha-Träger benötigt werden. Bis lang verwendet jeder Träger bzw. Trägerbereich meist seine eigenen Anträge, die oftmals auf einzelne Leistungen oder Leistungsgruppen ausgerichtet und häufig noch nicht umfassend digitalisiert sind. Vor diesem Hintergrund stand im Fokus des Projektes „Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen“ die Entwicklung und Erprobung eines trägerübergreifend abgestimmten digitalen Prototyps für einen Antrag, mit dem grundsätzlich Reha- und Teilhabeleistungen aller Reha-Träger beantragt werden können sowie die Entwicklung eines Implementierungsplans für eine schrittweise praktische Umsetzung dieses „Reha-Antrags“.

Der nun vorliegende Kompaktbericht zum Projekt erläutert in Kurzform die Hintergründe des Projektes, beschreibt die Projektergebnisse und den Nutzen für die Praxis. Das Vorhaben habe nicht nur die Machbarkeit eines einheitlichen digitalen Antrages gezeigt, sondern zugleich die Grundlagen für das „Wie“ der Implementierung geschaffen. Die Projektergebnisse böten die Chance, ein zukunftsfähiges, digitales Verfahren zur Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen umzusetzen. 

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