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Neue Leitlinie gibt Empfehlungen zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 zur Verfassungswidrigkeit des Verbotes der geschäftsmäßigen Förderung des assistierten Suizids hat klargestellt, dass Menschen in Deutschland rechtlich die Möglichkeit haben, rechtlich zulässig Suizidassistenz in Anspruch zu nehmen, sofern die Entscheidung über den assistierten Suizid freiverantwortlich erfolgt. Niemand darf zur Suizidassistenz verpflichtet werden. Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen berichten über unterschiedliche Erfahrungen und Herausforderungen beim Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz. Dies betrifft unter anderem das Vorgehen bei der Beurteilung der Freiverantwortlichkeit sowie bei der Beratung bezüglich bestehender alternativer Handlungsoptionen.