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Neue Leitlinie gibt Empfehlungen zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz

Am 22. Oktober wurde die S2k-Leitlinie Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz veröffentlicht. Diese neue Leitlinie bietet erstmals für Deutschland formal konsentierte Empfehlungen zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz. Sie soll Mitarbeitende im Gesundheitswesen, die mit Anfragen nach assistiertem Suizid konfrontiert werden, beim professionellen Umgang mit diesen Anfragen unterstützen. An der Erarbeitung der Leitlinie haben 32 Fachgesellschaften und Organisationen mitgewirkt. Die DVSG war mit mehreren Expert*innen vertreten.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 zur Verfassungswidrigkeit des Verbotes der geschäftsmäßigen Förderung des assistierten Suizids hat klargestellt, dass Menschen in Deutschland rechtlich die Möglichkeit haben, rechtlich zulässig Suizidassistenz in Anspruch zu nehmen, sofern die Entscheidung über den assistierten Suizid freiverantwortlich erfolgt. Niemand darf zur Suizidassistenz verpflichtet werden. Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen berichten über unterschiedliche Erfahrungen und Herausforderungen beim Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz. Dies betrifft unter anderem das Vorgehen bei der Beurteilung der Freiverantwortlichkeit sowie bei der Beratung bezüglich bestehender alternativer Handlungsoptionen. 

Zum Download der Leitlinie