FAQ zur Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V

Mit §39e SGB V hat der Gesetzgeber die Übergangspflege im Krankenhaus als neue Leistung der Krankenversicherung eingeführt. Demnach werden Leistungen der Übergangspflege von den Krankenkassen erbracht, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach dem Elften Buch nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können.

Die Umsetzung dieser neuen Regelung im Krankenversicherungsgesetz ist insbesondere für Krankenhausbetreiber, Entscheider*innen und Mitarbeiter*innen, die im Entlassmanagement eingebunden sind, mit vielen Herausforderungen verbunden.

Als Hilfestellung und Orientierung für den Berufsalltag hat die DVSG eine aktuelle Übersicht mit Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Übergangspflege im Krankenhaus entwickelt.

FAQ zur Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V