Personenzentrierte Bedarfsermittlung im Zuge von Teilhabe- und Gesamtplanung – wer hat nun eigentlich was zu tun und wie kann das gelingen?

13. Mai 2024, 14:00 - 15:30 Uhr
Online
Online-Seminar

Mit dem Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes wurden die Regelungen zur Teilhabe- und Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe eingeführt. Der Gesamtplan dient in der Eingliederungshilfe der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses von Menschen mit Behinderungen. Zielsetzung ist es, die Position der Leistungsberechtigten zu stärken. Eine individuelle und an der ICF-orientierte Bedarfsermittlung, die langfristig als Aufgabe der Leistungsträger festgelegt ist, stellt dabei einen wichtigen Prozessschritt dar. Zugleich zeigen sich in der Umsetzung aktuell besondere Herausforderungen bzgl. der fachlichen Ausgestaltung sowie der damit verbundenen Kooperationen.

Das Online-Seminar vermittelt einen Überblick über die Regelungen der Teilhabe- und Gesamtplanung, die jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten im Leistungssystem sowie damit verbundene aktuelle Anforderungen an Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringenden und Leistungsträgern. Beispielhaft wird anhand des Bedarfsermittlungsinstruments NRW präzisiert, wie Bedarfsermittlung beziehungsorientiert gestaltet und um ausgewählte Instrumente sozialer Diagnostik gelungen ergänzt werden kann.

Yvonne Kahl

19 € für DVSG-Mitglieder*
49 € für Nicht-Mitglieder
* Bei korporativen Mitgliedern gilt der ermäßigte Beitrag für eine*n Vertreter*in.
29 € für Student*innen (bitte bei der Anmeldung im Bemerkungsfeld auf Studierendenstatus hinweisen)

Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Online-Seminars.