Weder unabhängig noch staatsfern genug: Stellungnahme der Interessengemeinschaft Selbstbestimmt Leben zum Gesetzentwurf für eine neuaufgestellte Unabhängige Patientenberatung

Angesichts der heutigen Verbändeanhörung zum Referentenwurf, der die Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD) ab 2024 vorsieht, findet die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL, dass weitere grundlegende Nachbesserungen im Gesetz nötig sind, um die UPD zukünftig staatsfern und unabhängig, gleichwohl aber parteilich, für ratsuchende Patient*innen aufzustellen. 

„Zwar liegt das Stiftungskonstrukt nahe und ist erstmal unterstützenswert“, so Horst Frehe, der als ISL-Vorstandsmitglied an der Anhörung teilnahm, „aber man kann nicht den GKV-Spitzenverband zum Finanzier erklären, wenn dieser und seine Krankenkassen oftmals Anlass der Betroffenen für ihre Ratsuche sind. Sei es, dass es um Fragen zum Krankengeld, Rehamaßnahmen oder nicht bewilligte Hilfsmittel geht. Auch die geplante Stimmberechtigung in Finanzfragen kann man so nicht stehen lassen und es wird damit die Chance vertan, die UPD wirklich staatsfern und unabhängig aufzustellen.“ 

Weiterhin lässt der Entwurf nach Ansicht der ISL eine Verankerung für die Vernetzung der UPD-Angebote mit anderen Beratungsstrukturen, wie die der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) und der Selbsthilfe, vermissen. Leider nehme der vorliegende Entwurf auch keinen Bezug zum Übergangszeitraum bis Januar 2024. Dabei sei unbedingt sicherzustellen, dass dieser die Prozesse der Neuaufstellung zum einen erstmal grundlegend finanziert, zum anderen so auch ein nahtloser Übergang für Patient*innen gelingen kann. Hier sei entschiedene Nachbesserung nötig, um den Neustart der zukünftigen UPD zum Erfolg zu führen.

Download der kompletten Stellungnahme 

zum Referentenentwurf des Bundesminiseriums für Gesundheit