Verordnung von Außerklinischer Intensivpflege: Handlungsempfehlung für betroffene Menschen

Mit dem Stichtag 31. Oktober 2023 verlieren alle Verordnungen über Häusliche Krankenpflege ihre Gültigkeit und noch immer sind viele davon betroffenen Menschen auf der Suche nach einer*m Ärzt*in, die*der Außerklinische Intensivpflege verordnen kann. Daher ist die derzeitige Lage für Menschen mit Bedarf an Außerklinischer Intensivpflege sehr angespannt. Für diese schwierige Situation hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) nun eine Handlungsempfehlung veröffentlicht.

„Um die Betroffenen im Umgang mit der ärztlichen Mangellage zu informieren und zu empowern, haben wir eine Handlungsempfehlung verfasst, die Betroffene und ihre Angehörigen durch diese Situation Schritt für Schritt begleitet und Möglichkeiten mit dem Umgang hiermit auflistet“, berichtet Projektleiter Thomas Koritz. „Es geht bei der AKI um eine Leistung, die das Überleben von Menschen mit schweren vitalen Funktionsstörungen sichert, dabei sind die Betroffenen größtenteils von Dienstleistern abhängig, die ohne Kostenübernahme nicht tätig werden oder ihre Leistungen einstellen müssen“, so Koritz weiter.

Die Handlungsempfehlung ist als PDF zum kostenlosen Download veröffentlicht. Aktualisierungen sind auf der Grundlage von Erfahrungen aus der Praxis geplant. Kommentare, Berichte, Probleme können an die E-Mail-Adresse: aki@isl-ev.de geschickt werden.

Die ISL bietet AKI-Nutzenden regelmäßig Online-Treffen an, bei denen Peers zusammen in den Austausch kommen können.

Weitere Informationen