Pflegeberatung mulitprofessionell gestalten: DVSG nimmt Stellung zu den Eckpunkten eines Pflegekompetenzgesetzes und Forderungen des Deutschen Pflegerats

Die DVSG begrüßt die im Eckpunktepapier zum Pflegekompetenzgesetz geplante Angleichung des rechtlichen Entscheidungs- und Handlungsspielraums von Pflegefachpersonen an deren vorhandene pflegefachliche Kompetenz. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels erscheint es zielführend, kompetenzbezogen den vorhandenen Professionen mehr eigenverantwortliches Handeln im der Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.

Die DVSG widerspricht aber in aller Deutlichkeit der Forderung des Deutschen Pflegerats, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI künftig nur noch Pflegefachpersonen vorzubehalten Ein solches, rein berufspolitisch motiviertes Ansinnen schadet der interprofessionellen Zusammenarbeit und verwehrt pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen eine multidimensionale Unterstützung. Die Forderung widerspricht dem Ziel, den Pool an fachkompetenten Personen in der Gesundheitsversorgung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu erweitern.

Die DVSG fordert daher bei einer Ausweitung der Kompetenzen von Pflegefachkräften sicherzustellen, dass die Kompetenzen weiterer Berufsgruppen - beispielsweise die der Sozialen Arbeit - nicht beschnitten werden. Vielmehr sind etwaige Schnittstellen sowie relevante Versorgungsprozesse systematisch multiprofessionell auszugestalten.

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