Psychiatrische Versorgung in Gefahr – Positionspapier der Plattform Entgelt

Jedes Jahr sind in Deutschland 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Psychische Belastungen nehmen zu und damit steigt der Bedarf für die Inanspruchnahme des Versorgungssystems. Die „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) sieht ab 2024 Strafzahlungen vor, wenn Krankenhäuser die Personalmindestvorgaben nicht erfüllen. Dies ist der Anlass für mehrere Verbände, sich mit einem Positionspapier an die Politik und Entscheidungsträger*innen zu wenden. Auch die DVSG hat das Positionspapier mitgezeichnet und -verfasst. Denn aus Sicht der unterzeichnenden Verbände sind diese Sanktionen unverhältnismäßig hoch und unsachgerecht und gefährden damit die Aufrechterhaltung der psychiatrischen Versorgung. In dem Positionspapier werden Forderungen zur Weiterentwicklung und Umgestaltung der Versorgungslandschaft benannt. Die Personalbedarfsbemessung muss zukünftig evidenzbasiert erfolgen, um zu einer leitliniengerechten Versorgung beizutragen. Die Verbesserung der psychiatrischen Behandlungs- und Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind flexibel und den Bedarf der Patient*innenbedarf entsprechend flächendeckend, sektoren- und sozialgesetzbuchübergreifend zu gestalten.

zum Positionspapier

Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung festzulegen (vgl. § 136a Abs. 2 SGB V). Dazu sollte der G-BA personelle Mindestvorgaben bestimmen und damit die seit 1991 geltenden Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ersetzen. 2019 veröffentlichte der G-BA die „Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL), welche Untergrenzen für die Personalausstattung festlegt. Diese Richtlinie wird von vielen Verbänden stark kritisiert, da eine Evidenzgrundlage und Bezugnahme auf Leitlinien fehlt. Stattdessen wurden die Personalanhaltszahlen der über 30 Jahre alten Psych-PV weitergeführt und zu sanktionsbewährten Personaluntergrenzen deklariert. Die Personaluntergrenzen der PPP-RL beziehen sich auf sechs verschiedene in der Behandlung von Patient*innen relevante Berufsgruppen: Ärzt*innen, Pflegende, Psycholog*innen, Soziale Arbeit, Bewegungstherapie und Spezialtherapie (Ergotherapie und künstlerische Therapien).