Positionierung der DVSG zu Gesundheitskiosken

Das Bundesgesundheitsministerium hatte in der Jahresmitte einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune vorgelegt. Damit sollen insbesondere Gesundheitskioske als niedrigschwellige Beratungsangebote für Behandlung und Prävention etabliert werden. Die Gesundheitskioske sollen im Zusammenwirken von Kommunen und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) unter Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) in besonders benachteiligten Regionen und Stadtteilen errichtet werden. Die DVSG hatte sich bereits im Oktober 2022 anlässlich der Veröffentlichung von Eckpunkten zu dem Vorhaben der Errichtuing von Gesundheitskiosken ausführlich in einer Stellungnahme geäußert.

Gesundheitliche Chancengleichheit ist ein immer noch nicht erreichtes Ziel des deutschen Gesundheitswesens. Die DVSG sieht die geplanten Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen als einen erfolgversprechenden Beitrag zur Gestaltung chancengerechter, gesunder Lebenswelten. Sie begrüßt sehr, dass im Aufgabenprofil der Gesundheitskioske der Fokus verstärkt auf Beratung, Prävention und Gesundheitsförderung gelegt wird. Um dieses Aufgabenportfolio in gebotener Qualität auszugestalten, gibt es einige Aspekte, die aus Sicht der DVSG im Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden sollten.

Unter anderem schlägt die DVSG vor, dass die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Gesundheitskioske sich auf das gesamte Versorgungsspektrum der Gesundheitsförderung und Behandlung beziehen sollten. Dies umfasst neben Angeboten der medizinischen Behandlung auch die Beratung zu Leistungen der Rehabilitation, Teilhabe, Pflege, Verhaltens- und Verhältnisprävention und zu psychosozialen Unterstützungsangeboten. Weiterhin macht das beschriebene Leistungsspektrum der Gesundheitskioske sowie die multiplen Problem- und Bedarfslagen der Zielgruppen die Kompetenzen verschiedener Berufsgruppen erfoderlich. Dies ist durch ein multiprofessionelles Team mit Kompetenzen mindestens in den Fachbereichen Pflege und Soziale Arbeit sicherzustellen. Die Leitung muss hierbei nicht zwangsläufig durch Pflegefachkräfte erfolgen. Viel-mehr sind Verantwortungsbereiche für verschiedene Aufgaben je nach Zusammensetzung des multi-professionellen Teams kompetenzbezogen zuzuordnen.

zum Download der Positionierung