Organspende-Register: BZgA informiert zur digitalen Erklärungsabgabe

Gestern ist das digitale Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende gestartet. Zusätzlich zum Organspendeausweis und der Patientenverfügung steht damit nun eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende festzuhalten. Bürger*innen können nun ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende online mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion, wie zum Beispiel dem Personalausweis, im Organspende-Register eintragen.

Die Vorteile: Online hinterlegte Erklärungen sind direkt auffindbar, können nicht verloren gehen und entlasten die Angehörigen, weil sich die Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende schnell ermitteln lässt. Der Eintrag im Register ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Daten werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. In den Entnahmekrankenhäusern dürfen nur dafür berechtigte Ärzt*innen sowie Transplantationsbeauftragte eine Abfrage im Organspende-Register durchführen. 

Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2024 wird der Zugang zum Organspende-Register um eine weitere Möglichkeit der Authentifizierung erweitert: Versicherte können dann ihre Krankenkassen-App nutzen, in der sie sich mit der sogenannten GesundheitsID identifizieren, um ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register festzuhalten. Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann auch weiterhin im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert nun über die Zugangswege zum Organspende-Register und erläutert, was für die Erklärungsabgabe bereitgehalten werden muss. Neben Antworten auf die häufigsten Fragen zum Register erläutert ein Informationsfilm Schritt für Schritt den Vorgang der digitalen Erklärungsabgabe. Für diejenigen, die Unterstützung bei der persönlichen Entscheidungsfindung suchen, bietet die BZgA zusätzlich zum Internetangebot, Broschüren und Flyer zur kostenfreien Bestellung an.

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