Handreichung zur Vorbereitung auf Begutachtung zur Außerklinischen Intensivpflege

Betroffene, die eine Verordnung für Außerklinische Intensivpflege (AKI) bei ihrer Krankenkasse eingereicht haben, werden aktuell durch den Medizinischen Dienst hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen für die AKI begutachtet. Die Verordnung von AKI löst mindestens einmal jährlich eine Einzelfallbegutachtung aus und erfolgt stets persönlich am Ort der Versorgung und nach Aktenlage.

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland(ISL) geht in einer Handreichung unter anderem auf den Ablauf und Inhalt der MD-Begutachtung, auf begutachtungsrelevante Unterlagen sowie auf die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen der verschiedenen Betroffenengruppen ein. Auch das Spannungsfeld zwischen „Patient*innensicherheit“ und „Selbstbestimmung“ wird thematisiert.

Die Handreichung wurde als barrierefreie PDF veröffentlicht. Ergänzungen und Aktualisierungen sind geplant, wenn Betroffene zahlreich von eigenen Erfahrungen aus der Praxis berichten. Kommentare zu der Handreichung sowie Erfahrungsberichte und Problemanzeigen rund um AKI können gerne an die E-Mail-Adresse: aki@isl-ev.de geschickt werden.

zum Download der Handreichung