DVSG veröffentlicht Stellungnahme „Übergangspflege“ und Positionspapier „Home Office“

Der Gesamtvorstand der DVSG hat in seiner Online-Sitzung am 10. und 11. Dezember 2021 zwei aktuelle Papiere verabschiedet.

Stellungnahme zur Übergangspflege nach § 39e Absatz 1 SGB V sowie der zugehörigen Dokumentations-Vereinbarung

Die DVSG begrüßt die Einführung der Übergangspflege durch den neuen §39e SGB V. Der Gesetzgeber hat damit die bestehenden Versorgungsdefizite in der Nachsorge erkannt und schafft mit der Übergangspflege eine vorübergehende Entlastung. Die Übergangspflege löst jedoch nicht das Problem der grundsätzlich schwierigen nachstationären Versorgungslage, insbesondere aufgrund fehlender Kapazitäten bei Anschlussversorgern. Die DVSG sieht diesen und weitere Punkte kritisch und schlägt eine regelmäßige Evaluation der aktuellen Regelungen vor und setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass bei der Weiterentwicklung der Übergangspflege auf Basis der beschriebenen Evaluation weitere problematische Situationen und Nachsorgebedarfe berücksichtigt werden.

Positionspapier „Homeoffice als Form des mobilen Arbeitens in der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit“

Im Zuge der Corona-Pandemie, den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen und der vorübergehend eingeführten Verpflichtung zum Homeoffice wurde die Verlagerung der beruflichen Tätigkeit in das häusliche Umfeld auch für Sozialarbeiter*innen relevant. Dieser Schritt erforderte ein hohes Maß an Flexibilität und Umstellung: von Arbeitgeber*innen ebenso wie von Mitarbeiter*innen und ihren Familien, aber auch von ratsuchenden Menschen, Patient*innen und ihren Angehörigen. Es wurden vielfach praktikable - vor allem digitale - Lösungen gefunden, die die Erreichbarkeit und Durchführung von Leistungen Sozialer Arbeit ermöglichten.

Die DVSG gibt mit dem aktuellen Positionspapier aus fachlicher Sicht Hinweise für die Gestaltung der  Arbeit im Homeoffice.

Zum Download der beiden Papiere