DVSG-Stellungnahme zum dritten Themenfeld im Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen
Die Schnittstellen der Behandlung nach den Vorschriften des SGB V weisen zu den Lebensbereichen Arbeit, Beschäftigung und Bildung gravierende Handlungsbedarfe auf. Um nachhaltig die Teilhabe an Arbeit, Beschäftigung und Bildung zu sichern, ist eine multidimensionale Perspektive auf die Situation von psychisch erkrankten Menschen notwendig. Diese beinhaltet die Unterstützung bei der Anpassung an die Gegebenheiten des ersten Arbeitsmarktes ebenso, wie die Bereitstellung individueller und bedarfsgerechter Hilfen.
Die DVSG fordert deshalb, dass in der Behandlung von psychisch erkrankten Menschen die sozialen Determinanten von Gesundheit gleichwertig und aktiv avisiert werden. Die Sicherstellung von Teilhabe ist stringent als Behandlungsziel zu verfolgen. Dafür bedarf es einer sektoren- und systemübergreifenden Beratung, Begleitung und Unterstützung, die an den vielfältigen Schnittstellen zwischen der Behandlung gem. SGB V und der Teilhabe an Arbeit, Beschäftigung und Bildung fließende Übergänge schafft und auf diese Weise eine bedarfsgerechte und lückenlose Versorgung sicherstellt. Hierfür ist die Expertise von Fachkräften der Sozialen Arbeit regelhaft einzubeziehen. Die ambulante Soziotherapie gem. § 37a SGB V könnte entsprechend im Sinne bereits bestehender klinisch-sozialarbeiterischer Interventionen ausgestaltet und gestärkt werden. Zusätzlich sollte eine (behandlungsbegleitende) ambulante psychosoziale Beratung systemunabhängig/-übergreifend fester Bestandteil der Versorgung psychisch erkrankter Menschen sein.
Für die umfassende Teilhabe an Arbeit, Beschäftigung und Bildung für psychisch erkrankte Personen und Personen mit psychiatrischer Komorbidität sind Art. 27 UN-BRK sowie die Bedarfsorientierung des BTHG konsequent umzusetzen. Die DVSG unterbreitet in ihrer Stellungnahme konkrete Vorschläge, was dafür notwendig ist.