Bundesrat stimmt Teilhabestärkungsgesetz zu

Nach dem Bundestag hat am 28. Mai 2021 auch der Bundesrat dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt, um Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen in deren Alltag und Arbeitsleben zu verbessern. Jobcenter und Arbeitsagenturen haben künftig mehr Möglichkeiten zur aktiven Arbeitsförderung von Menschen in Rehabilitationsmaßnahmen. Menschen, die schon in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, erhalten Förderung über das erweiterte Budget für Ausbildung. Ziel ist eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Weiterhin definiert das Gesetz die Kriterien für die Berechtigung für Leistungen der Eingliederungshilfe im Neunten Buch Sozialgesetzbuch neu und nimmt digitale Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation auf. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen zudem geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Hintergrund ist die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Gesetz soll überwiegend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, einige Regelungen auch schon zu früheren Zeitpunkten.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, etwaige Mehrkosten zu refinanzieren, die sich durch die Änderung des leistungsberechtigten Personenkreises ergeben. Der Bundesrat hatte bereits im März 2021 gefordert, dass sich der Bund an den Kosten neuer Leistungen beteiligen solle. Weiterhin wird von der Bundesregierung erwartet, dass sie noch in dieser Wahlperiode eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderung während eines Aufenthalts im Krankenhaus sowie in Rehabilitationsmaßnahmen herbeiführen und das SGB V beziehungsweise das SGB IX entsprechend ändern soll.

Beschlussdrucksache: Teilhabestärkungsgesetz